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Telefon: 0231 562241 13
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Laden Sie sich jetzt den Antrag zur Kostenübernahme und das Bestellformular herunter und bestellen Sie bequem Ihr Pflegehilfsmittel Paket.

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Pflegehilfsmittel kostenlos zum Verbrauch

Als Versicherter haben Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nach § 40 SGB XI einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4, oder 5 besteht und die Pflege durch eine private Person durchgeführt wird. Ihre Pflegekasse übernimmt nach erfolgter Genehmigung der Kostenübernahme bis zu 40 Euro monatlich* für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

*Privat Versicherte gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten des Pflegehilfsmittel Pakets selbst bei Ihrer Pflegekasse.

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Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionsmittel. Lassen Sie sich die Pflege erleichtern und sichern Sie sich eine angenehmere Lebensführung, sodass Sie wieder mehr Zeit füreinander haben. Sobald Sie uns den Antrag auf Kostenübernahme übermitteln, tragen wir für alles weitere Sorge. Wir übernehmen die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse und Liefern Ihnen die Pflegehilfsmittel nach der Bewilligung automatisch zu.

Ihre Vorteile

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel und Sie sparen bis zu 480€ jährlich
  • Sie tragen keine Kosten für die Dienstleistung, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
  • Sie füllen den Antrag aus und bestellen bequem per Rückumschlag oder E-Mail
  • Sie benötigen keine Verordnung von Ihrem Arzt
  • Wählen Sie bequem die gewünschten Pflegehilfsmittel aus
  • Das Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel ist jederzeit änderbar
  • Lieferung zu Ihnen nach Hause
  • Keine Vertragsbindung und Sie bestellen Ihre Pflegehilfsmittel jederzeit wieder ab
  • Sie erhalten Qualitätsprodukte
  • Kontaktieren Sie unser Team. Wir helfen gern weiter!

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Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Sanitätshausfachhandel.

Kontaktieren Sie uns

pflegehilfsmittel@tingelhoff.de

Bielefelder Str.10
44141 Dortmund

Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel

Einmalhandschuhe

Bettschutzeinlagen

Händedesinfektionsmittel

Flächendesinfektionsmittel

Wiederverwendbare Schutzschürzen

Fingerlinge

Schutzschürzen

Mundschutz

Pflegehilfsmittel in 4 Schritten erhalten


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Häufige Fragen

  • Welche Produkte kann ich als Pflegehilfsmittel erhalten?

    Ihre Pflegeversicherung übernimmt in der Regel Produkte, die in der häuslichen Grundpflege verwendet werden. Somit können Sie als Pflegehilfsmittel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen oder Fingerlinge erhalten.
    Für andere Verbrauchshilfsmittel, wie Windeln oder Einlagen bei Inkontinenz, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt, da Ihre Krankenversicherung diese Kosten trägt und abrechnet.

  • Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

    Nein, Sie benötigen keine Verordnung von Ihrem Arzt. Sobald Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, können Sie die Pflegehilfsmittel erhalten. Dazu ist es notwendig, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Um Sie zu unterstützen können Sie unseren Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Pflegekasse ausfüllen und wir erledigen alles für Sie.

  • Muss der Antrag zur Kostenübernahme monatlich neu gestellt werden?

    Den Antrag zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegeversicherung müssen Sie nicht monatlich neu stellen. Solange die zu pflegende Person zu Hause versorgt wird, genehmigen die Pflegekassen diese Anträge meistens unbefristet und Sie erhalten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. Sollte eine befristete Genehmigung der Pflegekasse vorliegen, wird nach Ablauf der Genehmigung der Bedarf an Pflegehilfsmitteln erneut überprüft.

  • Kann ich meine Pflegehilfsmittel ändern?

    Sie können jederzeit (monatlich) Ihre Pflegehilfsmittel verändern, spätestens jedoch eine Woche vor Lieferung des Paketes. Wählen Sie dazu ein anderes Pflegehilfsmittel aus oder stellen Sie sich individuell Pflegehilfsmittel zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns spätestens eine Woche vor Lieferung Ihres Bestellung, entweder per E-Mail (pflegehilfsmittel@tingelhoff.de) oder per Telefon (0231 562241-13).

  • Ich bin privatversichert, habe ich einen Anspruch?

    Selbstverständlich haben ebenfalls Privatversicherte einen Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. Als Privatversicherter kaufen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel zunächst privat und erhalten anschließend eine monatliche Rechnung von uns, die Sie zuerst selbst zahlen müssen. Diese Rechnung können Sie schließlich bei Ihrer Versicherung zur Übernahme der Kosten einreichen.

  • Sind die Pflegehilfsmittel wirklich kostenlos?

    Die Kosten für Ihre Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegeversicherung, sobald eine Genehmigung zur Kostenübernahme vorliegt. Wir rechnen somit die monatlichen Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Damit fallen für Sie keine Kosten an, denn auch die Versandkosten übernehmen wir für Sie.

  • Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

    §40 Abs. 1 SGB XI besagt, dass solche Personen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Bei der pflegebedürftigen Person muss einer der fünf Pflegegrade vorhanden sein
    • Die pflegebedürftige Person wird in der häuslichen Pflege (zu Hause, Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen) versorgt
    • Die pflegebedürftige Person wird durch eine oder mehrere private Personen gepflegt
  • Wird die Hilfsmittelpauschale vom Pflegegeld abgezogen?

    Die Hilfsmittelpauschale von bis zu 40 Euro für die Pflegehilfsmittel erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. Also nein, die Hilfsmittelpauschale wird nicht von Ihrem Pflegegeld abgezogen.

  • Bin ich vertraglich gebunden?

    Sie sind nicht vertraglich an das Sanitätshaus Tingelhoff gebunden, sondern können jederzeit per E-Mail oder Telefon Ihre Pflegehilfsmittel abbestellen.

  • Wie bestelle ich meine Pflegehilfsmittel?

    Fordern Sie den Antrag zur Kostenübernahme und das Bestellformular direkt bei uns an oder laden Sie sich die beiden Formulare hier bequem herunter.

    Füllen Sie anschließend den Antrag zur Kostenübernahme und das Bestellformular aus und senden diese entweder per E-Mail an pflegehilfsmittel@tingelhoff.de oder per Post mithilfe des kostenlosen Rückumschlags an (Sanitätshaus Tingelhoff GmbH, Am Zehnthof 71, 44141 Dortmund).

    Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie entweder per E-Mail (an pflegehilfsmittel@tingelhoff.de) oder per Telefon (0231 56224113).

    Nachdem Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an uns weitergeleitet haben, sorgen wir für alles Weitere. Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihre monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel.

  • Ich erhalte Pflegehilfsmittel durch einen anderen Dienstleister, wie kann ich den Anbieter wechseln?

    Damit Sie Ihre persönlichen Pflegehilfsmittel zukünftig vom Sanitätshaus Tingelhoff erhalten, kündigen Sie bitte bei Ihrem vorherigen Anbieter. Dazu reicht meistens eine kurze telefonische Kündigung bei dem alten Anbieter. Danach übermitteln Sie uns Ihre Bestellung und ab sofort beliefern wir Sie mit Ihren monatlichen Pflegehilfsmitteln.